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Basisrente Vergleich
Die Basisrente ist eine Form der staatlichen Förderung der privaten Altersvorsorge. Den meisten Menschen in Deutschland ist die Basisrente unter der Bezeichnung Rürup-Rente bekannt, deren Namen auf den Ökonomen Bert Rürup zurück geht. Etwas vereinfacht gesagt stellt die Basisrente das für Selbstständige und Freiberufler dar, was die Riester Rente für Arbeitnehmer ist, nämlich eine staatliche Förderung des Aufbaus einer privaten Vorsorge fürs Alter. Im Detail unterscheiden sich Riester Rente und Rürup Rente jedoch in einigen Punkten. Auch wenn vom Grundsatz her auch Arbeitnehmer die Basisrente nutzen können, so ist die Riester Rente für diesen Personenkreis finanziell fast immer die attraktivere Variante. Daher wird die Basisrente in der Praxis fast ausschließlich von Freiberuflern und von Selbstständigen genutzt. Der größte Unterschied zwischen Riester- und Basisrente besteht sicherlich darin, dass der Beziehende im Rahmen der Basisrente keine direkte Förderung in Form von Zulagen wie bei der Riester Förderung erhält, sondern die Förderung wird durch steuerliche Vorteile garantiert.
Die steuerliche Förderung sieht bei der Basisrente konkret so aus, dass ein bestimmter Teil der Sparraten, welche der Bürger für die private Altersvorsorge aufwendet, als Sonderausgaben berücksichtigt werden und somit das zu versteuernde Einkommen mindern. Wie hoch der abzugsfähige Teil ist, ändert sich aufgrund einer festgelegten Staffelung derzeit noch jedes Jahr. Zur Zeit (2010) können 70 Prozent der für die private Altersvorsorge erfolgten Ausgaben als Sonderausgaben abgesetzt werden. Wird also beispielsweise jährlich 4.000 Euro gespart, dann sind 2.800 Euro absetzbar. Somit würde sich bei einem Steuersatz von zum Beispiel 30 Prozent immerhin eine effektive Ersparnis von 720 Euro im Jahr ergeben. Es kann jedoch nicht auf der Grundlage jedes Betrages ein Absetzen erfolgen, sondern für maximal 20.000 Euro bei Ledigen und für maximal 40.000 Euro bei verheirateten Person. Der Prozentsatz von derzeit 70 Prozent steigt allerdings jährlich um weitere zwei Prozentpunkte an.
Auch die spätere Besteuerung der Erträge aus einem Rürup Sparvertrag ist gestaffelt. In diesem Jahr (2010) ist ein Ertragsanteil von 60 Prozent Steuerpflicht, aber auch hier steigt der Anteil jährlich, dieses Mal zu Ungunsten des Sparers, um zwei Prozent an. Nutzen kann man die Basisrente nur dann, wenn es sich beim gewählten Sparvertrag um eine so bezeichnete förderungsfähige Sparform handelt. In diesen Bereich fallen derzeit die konventionelle und fondsgebundene private Rentenversicherung, britische Lebensversicherungen und teilweise auch Fondssparpläne. Alle Sparformen müssen bestimmte Dinge garantieren, und zwar vor allem: Auszahlung der Leibrente erst ab 60. Lebensjahr, Garantie für das eingezahlte Kapital und kein Kapitalwahlrecht.

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